Veröffentlicht am 01/01/2008 von Ilona Wagner

Die neuen Förderrichtlinien des Bundesumweltministeriums zum Marktanreizprogramm wurden am 28. Dezember 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

Ab Januar 2008 werden im Rahmen dieser Richtlinie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Solarkollektoranlagen, Biomassekessel und Wärmepumpenanlagen mit Investitionszuschüssen gefördert. Allgemeine Informationen Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von: - Solarkollektoranlagen bis 40 m2; Bruttokollektorfläche - Solarkollektoranlagen > 40 m2; Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina - automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung - handbeschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel) - effizienten Wärmepumpen Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.